Reisebüroinformationen
Seit über 30 Jahren begeistern wir unsere jugendlichen Kunden mit unvergesslichen Reisen. Im Oktober 2011 feierten wir unsern 30-jährigen Geburtstag. Vertrauen Sie dieser langjährigen Erfahrung im Jugendreise-Segment.
Unsere Reisen mit Erlebnis-, Sport- und Kulturaktivitäten in unseren Destinationen sind exakt auf die Bedürfnisse und Erwartungen von Kindern und Jugendlichen zwischen 9 und 21 Jahren abgestimmt. Die Reisen sind unter wissenschaftlicher Begleitung nach modernen pädagogischen Erkenntnissen konzipiert. Eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung geschulter Reiseleiter steckt einen sicheren Rahmen ab.
Wir sind Ihr Partner für:
- Kinderreisen ab 8 Jahren
- Sprachreisen, Sprachurlaub, Erlebnisreisen & Fernreisen
- Jugendreisen ab 13 Jahren
- ruf NEXT ab 18 Jahren
- Abireisen
- Gruppenreisen, Vereinsfahrten, Klassenreisen & Sportfreizeiten. » Mehr Infos.
- Winterreisen
Der Agenturvertrag
Um mit uns zusammen zu arbeiten, ist kein Agenturvertrag nötig.
Wenn auch Ihr Reisebüro ruf reisen anbieten möchte, so teilen Sie uns einfach Ihre Agenturdaten mit. Nach Vergabe der Agenturnummer können Sie dann sofort unsere Reisen buchen.
Hierfür benötigen wir nur das Formular ausgefüllt und mit einer Kopie Ihrer Gewerbeanmeldung zurück.
Bitte per Fax an (0521) 96 27 15, per Email an agenturbetreuung@ruf.de oder auch per Post an
ruf Reisen GmbH
Agenturbetreuung
Boulevard 9
33613 Bielefeld
Das Provisionsmodell
Unsere Provisionen und eine Übersicht unserer Agentur-Staffelprovisionen schicken wir ihnen gerne per Mail zu.
Bitte kontaktieren sie uns unter: agenturbetreuung@ruf.de
Die Zahlungsbedingungen/ Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Anzahlungsbedingungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen siehe AGBs.
Die Abrechnungsmodalitäten
Abrechnungsmodalitäten
Wir bieten Ihnen als Abrechnungsmodalität „Direktinkasso“ an.
Ihre Buchung über CRS-Systeme
Buchen Sie Ihre ruf reise bequem und schnell über die CRS- Systeme Start, Merlin, Sabre und Galileo.
» CRS-Buchungsanleitung Sommer 2013
» CRS-Buchungsanleitung Winter 2012/2013






